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Baumschutz mit Unterpflanzung, Untersuchung und Rechtsschutz
Die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Bäumen, Unterpflanzungen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen standen im Mittelpunkt der Tagung des Fachverbandes Baumpflege (FvB) vom 29. bis 30. August 2025. Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen beleuchteten aktuelle Erkenntnisse und gaben praxisorientierte Empfehlungen.
Wie Bäume von Unterpflanzungen mit Stauden profitieren, erläuterte der Vorsitzende des Bundes deutscher Staudengärtner, Michael Moll. Der dauerhafte Bewuchs schützt die Flächen und steigert demnach die Attraktivität und Akzeptanz enorm. Die Tagungsteilnehmer nahmen die fachlichen Hinweise von Moll sehr positiv auf. Besonders gut kamen die Konzepte zur Staudenmischpflanzung an.
Welche Untersuchungen sind zur Beurteilung der Standsicherheit angemessen? Sascha Jillich, öffentlich bestellter Sachverständiger für Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumpflege, Baumschäden und Wertermittlung im Regierungspräsidium Stuttgart, stellte die verschiedenen Verfahren wie Zugversuche, Schalltomografie, und Bohrwiderstandsmessungen in ihren Anforderungen und Anwendungen detailliert vor. Er wies darauf hin, dass nur eine umfassende Betrachtungsweise zu einer fundierten Beurteilung führt, die sowohl die Verkehrssicherheit gewährleistet und ggf. eine unnötige Fällung vermeidet.
Zur Beurteilung einer Verkehrssicherheit von Bäumen sind Sachverständige in ihrer Auswahl der Untersuchungsverfahren frei, aber fachlich an konkrete Fragestellungen gebunden, erläuterte Sascha Jillich.
Laut neuen Rechtsprechungen sind Ertragsminderungen von Photovoltaikanalgen kein Grund zur Baumfällung, erläuterte der Fachreferent Rainer Hilsberg aus Augsburg u.a. in seiner Übersicht neuer Urteile zu Baumtatbeständen. Ein Anrecht auf optimale Nutzung einer Anlage, auch nicht, wenn ein Anlagenutzungsgrad von 50 % aufgrund von Verschattung besteht, reicht nicht aus. Befreiungen von Baumschutzsatzungen sind nur für atypische Sonderfälle vorgesehen.
